Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IHOFMANN – Kommunikations- und Beratungs-Agentur
1.2 Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrags Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
1.3 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Text, Public Relations, Filmproduktion und Multimedia. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.
2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3.2 Die Agentur ist berechtigt Vorschüsse zu verlangen. Bei Kunden ausserhalb Deutschlands wird grundsätzlich bei Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung derfällig. Die weitere Splittung der Honorarzahlungen ist entsprechend dem jeweiligen Auftrag zu definieren. Auch per e-Mail oder anhand der Auftragsbestätigung erteilte Liefer- und Leistungsvereinbarungen sind
gleichermaßen verbindlich.
3.3 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.4 Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.
3.5 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.1 Die Agentur ist an Kostenvoranschläge bis zum Ablauf von sechs Wochen nach dessen Abgabe gebunden.
4.2 Sämtliche Leistungen der Agentur, wie Entwürfe, Vorbesichtigungen, Präsentationen werden nach Aufwand vergütet und richten sich nach den jeweiligen Honorar- bzw. Tagessätzen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Der aktuelle Tagessatz der Agentur beträgt € 960,00 (auf der Basis der geschäftsüblichen 8 Arbeitsstunden / Tag), jeweils zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise,- Übernachtungs- und Spesenkosten werden gesondert verrechnet.
4.4 Arbeiten, die vor Projektbeginn geleistet werden, wie z.B. Konzepte, Projektplanung etc. sind aufgrund Vereinbarung ebenfalls vergütungspflichtig.
4.5 Sofern die Agentur in Auftrag gegebene Leistungen für einen bestimmten Zeitpunkt nicht erfüllen kann, behält sie sich das Recht vor, diese an ausgewählte Vertragspartner weiterzugeben. Soweit diese Leistungen seitens der Agentur berechnet werden, wird hierüber eine Gesamtrechnung erteilt, wobei über die Einzelposten dieser Rechnung keine Auskunfts oder Belegpflicht besteht.
4.6 Kommunikationskosten, wie Telefon, Fax, e-Mail, Porto (dies betrifft nicht den Versand von Pressemeldungen und anderen umfangreichen Drucksachen) werden pauschal mit 10 Prozent des Agenturhonorars berechnet. Alle Reise- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit beauftragten Projekten, Kundenbesuchen aber auch zu Briefing-Gesprächen, Transfer vor Ort und Unterkunft werden effektiv berechnet und sind nicht im Honorar enthalten. Reisemodalitäten: Bahnfahrt 1. Klasse; Flug Economy Class nach Absprache. Bei Fahrten mit dem PKW werden € 0,50 pro Kilometer in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Reisekosteneinschliesslich Garage, Parken, Leihwagen, Taxi und sonstige Nebenkosten erfolgt separat nach Belegen.
4.7 Sämtliche Preise ab Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
5.3 Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Massnahmen der Agentur sind von dem Kunden zu überprüfen und in der vorgesehenen Frist freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt. Ist eine Vorlage aus terminlichen Gründen nicht möglich, die Durchführung jedoch angewiesen, so wird die Arbeit nach bestem Wissen erledigt. Die Risiken gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das gilt auch für telefonische Absprachen oder Übermittlungen. Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, die wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen vor deren Verwendung überprüfen lassen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die mangels einer Prüfung entstehen.
6.2 Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder durch Einsatz in anderen Werbeträgern, kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
7.2 Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
7.3 In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
7.4 Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung oder unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Als Schadenersatz werden maximal 5 Prozent der Honorarsumme pauschal festgesetzt. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streiks oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen der Leistung.
7.5 Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.
11.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
14.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3 Bei Teilwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.